Rechts- und Sicherheitshinweise / Produkthaftung

  • Der Betrieb des E-Bikes im öffentlichen Straßenverkehr ist nach dem Einbau des Moduls nicht mehr zulässig.
    Dies gilt auch, wenn das Modul im Modus mit Aktivierung (Modus 4 und 5) betrieben wird.  
    Die Verwendung ist nur auf Privatgelände oder dafür ausgewiesenen Test- und Rennstrecken erlaubt.

  • Verursachte Schäden im Zusammenhang mit dem Betrieb des E-Bikes werden nach Einbau nicht mehr durch eine private Haftpflichtversicherung übernommen.

  • Haftungs-, Gewährleistungs- und Garantieansprüche gegen den Händler oder Hersteller des E-Bikes erlöschen oder werden stark eingeschränkt.

  • Das E-Bike unterliegt durch den Betrieb mit höheren Geschwindigkeiten einer höheren mechanischen Beanspruchung für die es nicht ausgelegt ist. Dadurch ergeben sich zusätzliche Sicherheitsrisiken und ein erhöhter Verschleiß.

  • Der Einbau und Betrieb des Moduls erfolgt auf eigene Verantwortung. Wir (der Hersteller) übernehmen keine Haftung für Schäden die mit dem Betrieb des Moduls in Zusammenhang stehen.

  • Bitte informieren Sie sich vor dem Einbau des Geräts selbst über mögliche weitere technische und rechtliche Konsequenzen.